Ab dem heutigen 04.03.2022 tritt die neue Corona-Schutzverordnung vom Land NRW in Kraft. Die bisheringe Unterscheidungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“ sowie „Kontaktsport“ und „kontaktfreier Sport“ entfallen. Die neue Corona-Schutzverordnung sieht ab heute die 3G-Regelung für alle Sportler und Zuschauer vor. Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahren sind von den Einschränkungen ausgenommen.
Die Maskenpflicht für Zuschauer bleibt bestehen.
Die neue Verordnung ist gültig bis zum 20.03.2022.