Ab Mittwoch gilt für Sportler und Zuschauer die 2G-Regelung

Heute wurde die neue NRW-Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem morgigen Mittwoch 24.11. gelten. Demnach sind beim Handball am Trainings- und Spielbetrieb nur noch Aktive, Passive und Zuschauer erlaubt, die die 2G-Regelung erfüllen. Alle Details inkl. Ausnahmen (wie z.B. Kinder bis einschl. 15 Jahre, nicht immunisierte Aktive mit einem Testnachweis auf Grundlage einer PCR-Testung sowie Übungsleiter mit einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Testnachweis nicht älter als 48 Stunden) sind der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW zu entnehmen: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

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