Ab heute (13.01.2022) tritt neue Corona-Schutzverordnung in Kraft

Ab heute tritt eine neue Corona-Schutzverordnung vom Land NRW in Kraft, die u.a. folgende Änderungen für Sport in Innenräumen beinhaltet. Es gilt weiterhin 2G+ mit dem Zusatz, dass der Nachweis einer Auffrischimpfung („Boosterung“) den zusätzlichen Testnachweis ersetzt. Zudem können Sportvereine beaufsichtigte Selbsttests vor Ort durchführen.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom Land NRW kann hier heruntergeladen und mit allen weiteren Informationen eingesehen werden: https://www.land.nrw/corona

Hier ist noch eine Übersicht vom Landessportbund NRW über die aktuellen Vorgaben für den Sportbetrieb in NRW:

Scroll to Top